Als durch den Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zertifizierter Sachverständiger bin ich berechtigt Prüfungen nach Klausel 3602 "Elektrische Anlagen" für die Feuerversicherung durchzuführen.
In bestimmten Bereichen ist es erforderlich, den Widerstand von verlegten Bodenbelägen zu bestimmen und die Ableitfähigkeit nachzuweisen. Dies betrifft die in der BGR 132 genannten explosionsgefährdeten Bereiche als auch Krankenhäuser zur Vermeidung von elektrostatischen Aufladungen.
Ich biete Ihnen die Bestimmung des Oberflächenwiderstandes (Verfahren B) und die Bestimmung des Erdableitungswiderstandes (Verfahren C) an.
Blitzschutzanlagen unterliegen durch die äußeren Einflüsse der Alterung und sind in regelmäßigen Abständen zu prüfen. So ist nur wenigen bekannt, dass die Prüfungen, abhängig von der Schutzklasse und der Art der Prüfung, in Abständen von einem, zwei und vier Jahren durchzuführen ist..
Nur eine funktionierende Blitzschutzanlage kann Schäden an Personen und Sachwerten vermindern.